Datenschutz und Vertrauen sind die Grundlagen eines erfolgreichen Haustausches. Gäste sollen sich sicher und wohl fühlen, mit dem Wissen, dass ihre Privatsphäre während ihres Aufenthalts vollständig respektiert wird. Überwachungskameras im Innenbereich sind deshalb während eines Haustausches streng verboten.
Sind Außenkameras während eines Haustausches erlaubt?
Ja, Außenkameras wie Türklingelkameras oder Kameras zur Überwachung der Einfahrt sind erlaubt.
Ich habe Kameras im Innenbereich meines Hauses. Was muss ich tun?
Innenkameras müssen vor der Ankunft Ihrer Gäste vollständig deaktiviert werden.
Dürfen Innenkameras ausgeschaltet, aber eingesteckt bleiben?
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Innenkameras vollständig deaktiviert und verstaut werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen sie während des Aufenthalts der Gäste ausgeschaltet sein, und Sie sind verpflichtet, Ihre Gäste vorab darüber zu informieren.
Muss ich meine Gäste über Außenkameras informieren?
Ja, Gäste sollten vorab über Außenkameras informiert werden. Diese sind nur dann erlaubt, wenn sie die Privatsphäre der Gäste nicht beeinträchtigen (z. B. keine Ausrichtung auf private Bereiche wie den Garten oder den Pool). Es wird empfohlen, solche Informationen in Ihrem Inserat unter „Zusätzliche Informationen“ anzugeben.
Was tun, wenn Gäste Bedenken wegen Kameras haben?
Offene Kommunikation ist entscheidend. Versichern Sie Ihren Gästen, dass alle Innenkameras deaktiviert sind und Außenkameras ausschließlich zu Sicherheitszwecken genutzt werden. Sollten dennoch Bedenken bestehen, finden Sie gemeinsam eine Lösung, die den Komfort aller Beteiligten sicherstellt.