Aktuell sieht das italienische Gesetz zwei Hauptverpflichtungen vor:
Registrierung der Gäste:
Gastgeber:innen müssen ihre Gäste über das Alloggiati Web Portal innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft registrieren. Dies ist verpflichtend für alle Gäste, unabhängig von ihrer Nationalität, einschließlich italienischen und EU-Staatsbürger:innen.
Persönliche Identifikation:
Gäste müssen sich bei ihrer Ankunft persönlich identifizieren. Dies kann durch die Gastgeber:innen oder eine Vertrauensperson durchgeführt werden, solange die Identifizierung persönlich stattfindet. Ein Check-in, der nicht vor Ort erfolgt (z.B. über ein Online-Tool, automatische Codes oder Schlüsselboxen) gilt nicht als gesetzeskonform.
Für Gastgeber:innen
Alloggiati Web Registrierung
Wenn Sie das Alloggiati Web Portal zum ersten Mal nutzen, müssen Sie bei der Polizeizentrale (Questura) Ihrer Provinz die Zugangsdaten anfragen. Dieser Vorgang kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen und sollte deshalb vorab durchgeführt werden.
So erhalten Sie Ihre Zugangsdaten
Suchen Sie nach nach der Website Ihres Questura in dieser Liste.
- Auf der Website Ihrer Questura suchen Sie dann nach der Seite, die sich auf den Alloggiati Web Service bezieht. Diese befindet sich wahrscheinlich im Bereich “Services” oder “Virtuelle Dienststelle”. Sollten Sie auf der Homepage nicht fündig werden, können Sie die Suchfunktion verwenden.
- Laden Sie auf der Alloggiati Webseite das Antragsformular für Ihre Zugangsdaten herunter. Wahrscheinlich finden Sie es unter dem Namen “Alloggiati Web Antragsformular,” “Portal
Zugangsformular,” “Formular für neue Nutzer,” oder Ähnliches.
Füllen Sie das Formular aus und verschicken Sie es per E-Mail mit folgenden Anhängen:
- Eine Kopie Ihres Personalausweises.
- Ein Dokument, welches Sie als Eigentümer:in bzw. Ihre Berechtigung an der Unterkunft ausweist (wie beispielsweise eine Eigentumsurkunde oder eine Nebenkostenabrechnung).
Warten Sie auf die Zugangsdaten: Diese werden Ihnen per E-Mail zugeschickt. Dieser Vorgang kann einige Tage bis Wochen dauern.
Für Gäste
Am Tag Ihrer Ankunft:
- Seien Sie darauf vorbereitet, die Gastgeber:innen oder eine Vertrauensperson persönlich bei der Ankunft anzutreffen, damit Sie Ihren Ausweis vorlegen können.
- Helfen Sie Ihren Gastgeber:innen, die vorgeschriebenen Formalitäten einzuhalten.
Rechtlicher Hinweis
Es gilt das Rundschreiben 557, das am 18. November 2024 von der Abteilung für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums herausgegeben wurde. Darin werden die Anforderungen für den Empfang und die Identifizierung von Gästen beschrieben. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldstrafen oder Bußgeldern führen.